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Nach
dem neuen Gendiagnostikgesetz sind keine Internetanalysen in
Deutschland erlaubt. Der Arzt, der die Analyse vornimmt muss Sie
persönlich vorab und anschließend beraten.
Die
Untersuchung unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht und wird
Ihnen von Ihrem Arzt ausgehändigt.
Bei prädiktiven Genanalysen handelt es sich um eine präventionsmedizinische (vorsorgliche) Diagnostik, die nicht der Stellung einer Diagnose dient, sind
Krankenkassen in der Regel nicht dazu verpflichtet die Kosten zu
übernehmen. Eine
Krankenkasse hat kein Recht darauf Sie zu fragen, ob Sie eine Analyse
haben vornehmen lassen, sie darf auch nicht nach dem Ergebnis fragen,
sie darf Sie auch nicht auffordern eine Analyse durchzuführen.
Eine
Lebensversicherung darf Sie nicht auffordern eine Analyse durchführen
zu lassen. Sie darf Sie nicht nach Genanalysen fragen, solange der
Wert der Versicherungssumme die 300000,00 € nicht überschreitet.
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