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Gendiagnostikgesetz

Nach dem neuen Gendiagnostikgesetz sind keine Internetanalysen in Deutschland erlaubt. Der Arzt, der die Analyse vornimmt muss Sie persönlich vorab und anschließend beraten.

Die Untersuchung unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht und wird Ihnen von Ihrem Arzt ausgehändigt.

 

Bei prädiktiven Genanalysen handelt es sich um eine präventionsmedizinische (vorsorgliche) Diagnostik, die nicht der Stellung einer Diagnose dient, sind Krankenkassen in der Regel nicht dazu verpflichtet die Kosten zu übernehmen. Eine Krankenkasse hat kein Recht darauf Sie zu fragen, ob Sie eine Analyse haben vornehmen lassen, sie darf auch nicht nach dem Ergebnis fragen, sie darf Sie auch nicht auffordern eine Analyse durchzuführen.

Eine Lebensversicherung darf Sie nicht auffordern eine Analyse durchführen zu lassen. Sie darf Sie nicht nach Genanalysen fragen, solange der Wert der Versicherungssumme die 300000,00 € nicht überschreitet.


 
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