|
Der
AMD-Sensor analysiert die genetischen Varianten im Bereich der
Gene die einen erheblichen Einfluss auf die Entwicklung der
altersbedingten Makuladegeneration haben.
Untersucht
werden das Gen des Komplement Faktors H (CFH) und der
LOC387715.
Kosten
199,80 € inkl. MwSt.
Überblick
Altersabhängige
Makuladegeneration (AMD) ist eine weit verbreitete Augenkrankheit,
die eine Zerstörung der Makula, jenes Zentrum der Netzhaut, in dem
lichtempfindliche Sinneszellen Signale an das Gehirn senden,
verursacht. Dies führt zu einer Abnahme der Sehschärfe, des
Farbensehens, des Kontrastempfindens, der Anpassungsfähigkeit an
geänderte Lichtverhältnisse und zu einer Erhöhung der
Blendempfindlichkeit.
In
den westlichen Industrieländern ist altersabhängige
Makuladegeneration (AMD) die häufigste Ursache für schwerwiegenden
Sehverlust und Erblindung. Die Verbreitung einiger Formen der AMD bei
über 40‐jährigen weißen Menschen wird auf 1,5 % geschätzt und
steigt im Alter dramatisch an:
bis
zu 15 % der über 80‐jährigen leiden unter einer Form der AMD.
Gegenwärtig sind 2-4 Mio. Menschen in Deutschland an einer
frühzeitigen Form der AMD erkrankt. Aufgrund der demografi-schen
Entwicklung in Richtung immer älter werdender Populationen geht man
davon aus, dass sich die Verbreitung in den nächsten Jahrzehnten
verdoppeln wird.
Familien‐
und Zwillingsstudien haben gezeigt, dass die Veranlagung für AMD
genetischen Einflüssen
unterliegt,
und dass die Erblichkeit bis zu 70% beträgt. Verwandte ersten Grades
von Patienten, die bereits an AMD leiden, sind im Vergleich zu
„Familien ohne AMD“ einem höheren Risiko ausgesetzt, oft bereits
in jüngeren Jahren von der Krankheit betroffen und mit einem
lebenslang erhöhten Risiko für fortgeschrittene AMD konfrontiert.
Neben
Alter, genetischen Faktoren und der Familienanamnese sind weitere
Risikofaktoren bekannt: Rauchen, fettreiche Nahrung und/oder Mangel
an Antioxidantien und Nährstoffen, intensiver und
langer
Aufenthalt in der Sonne bei unzureichendem Schutz der Augen,
Bluthochdruck, erhöhte
Cholesterinwerte,
viszerale Adipositas, kardiovaskuläre Erkrankungen, weibliches
Geschlecht und ethnische Zugehörigkeit (AMD tritt vor allem bei
weißen Menschen auf).
Komplement
Faktor H (CFH)
Wissenschaftliche
Studien identifizierten kürzlich einen auf Chromosom 1q liegenden
bedeutenden Regulator des Komplementsystems (Teil unseres
Immunsystems), den Komplement Faktor H (CFH), als wichtigsten
genetischen Faktor für die Veranlagung zu der altersbedingten
Makuladegeneration. Diese Ergebnisse deuten auf eine Beteiligung des
angeborenen Immunsystems an der Entstehung der AMD hin.
Der
LOC387715 gilt als zweite wichtige genomische Region,
die zur Krankheitsentstehung der altersbedingten Makuladegeneration
beiträgt. Es konnte gezeigt werden, dass beide Genorte sich im
Risiko ergänzen und man daher durch kombinatorische Auswertung ein
AMD‐Gesamtrisiko bestimmen kann.
Mögliche
Symptome der altersbedingten Makuladegeneration
Verschlechterung
der Lesefähigkeit
Erkennen
von Personen (Bekannte auf der anderen Strassenseite) und
Gegenständen schlechter bis unmöglich
Erhöhte
Blendempfindlichkeit
Verminderte
Wahrnehmung von Kontrasten
Auftreten
von “Verzerrtsehen” z.B. Kachelfugen im Bad
Grauschleier
und Nebelsehen
Bei
fortgeschrittenen Stadien deutliche Beeinträchtigung der
Selbstständigkeit und Lebensqualität. Die AMD kann zur Erblindung
im Sinne des Gesetzes führen. Die Patienten sind dabei nicht
wirklich blind. Die Sehfähigkeit am Randbereich ist häufig
erhalten. Allerdings gelten sie vor dem Gesetz als blind, was zum
Beispiel den Vorteil für die Patienten hat, dass sie Blindengeld
beantragen können.
Prävention
Der
frühzeitige Schutz des Auges vor Strahlen stellt eine wichtige Säule
der Prävention gerade bei genetisch vorbelasteten Patienten dar.
Sichtbares »blaues Licht« im
Wellenlängenbereich von 430 bis 510 nm dringt auch bei jungen
Menschen in bis zu 90 Prozent bis zur Netzhaut und kann die Makula
schädigen. Spezielle Lichtschutzbrillen filtern den
gefährlichen Anteil aus dem Sonnenlicht heraus. Dies ist besonders
in den Bergen und an der See von großer Bedeutung.
Rauchen
stellt für den genetisch vorbelasteten Patienten einen weiteren
wichtigen Risikofaktor dar. Die gefährdeten Gefäße sind
verletzlicher und werden durch die gefäßverengende Wirkung des
Nikotins noch weiter geschädigt. Raucher erkranken etwa 3 x so
häufig wie Nichtraucher und circa 10 Jahre früher an der AMD.
Gewichtsreduktion
kann die Gefäßschädigung wirkungsvoll positiv beeinflussen.
Insulinresistenz und die dann daraus resultierende Entwicklung eines
Diabetes Mellitus Typ II stellen einen Risikofaktor für die
Schädigung von Gefäßen dar. Dies geschieht auch und gerade am Auge
des Patienten.
In
der A.R.E.D.S Studie I und II (Age-Related-Eye-disease-Study) wurde
eine bestimmte Kombination von antioxidativ wirksamen Vitaminen und
Mineralstoffen, Lutein und Omega-3-Fettsäuren gefunden, die den
Verlauf der AMD aufhalten können, voraussichtlich sogar den Beginn
hinausschieben können. Hilfreich ist dies gesichert nur für eine
rechtzeitig einsetzende Ergänzung. Daher ist es besonders wichtig
Patienten mit einer entsprechenden Veranlagung frühzeitig zu
erkennen.
Der
AMD-Sensor hilft Ihnen und Ihrem Arzt einzuschätzen, ob Sie
besonders gefährdet sind im Alter eine Makuladegeneration zu
erleiden. So haben Sie die Möglichkeit durch regelmäßige
augenärztliche Untersuchung, entsprechender Lebensweise und
individueller Ergänzung notwendiger Nährstoffe, Ihren
Erkrankungsbeginn vielleicht um 10-15 Jahre herauszuschieben oder
vielleicht sogar zu vermeiden.
Die
Untersuchung ist ein einfacher Wangenabstrich. Sie müssen nicht
nüchtern sein. Nach ungefähr 14 Tagen wird das Ergebnis Ihrem Arzt
zugeschickt. Er wird Sie ausführlich und kompetent beraten.
Gendiagnostikgesetz
Nach
dem neuen Gendiagnostikgesetz sind keine Internetanalysen in
Deutschland erlaubt. Der Arzt, der die Analyse vornimmt muss Sie
persönlich vorab und anschließend beraten.
Die
Untersuchung unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht und wird
Ihnen von Ihrem Arzt ausgehändigt.
Da
es sich um eine präventionsmedizinische(vorsorgliche) Diagnostik
handelt und nicht der Stellung einer Diagnose dient, sind
Krankenkassen in der Regel nicht dazu verpflichtet die Kosten zu
übernehmen.
Eine
Krankenkasse hat kein Recht darauf Sie zu fragen, ob Sie eine Analyse
haben vornehmen lassen, sie darf auch nicht nach dem Ergebnis fragen,
sie darf Sie auch nicht auffordern eine Analyse durchzuführen.
Eine
Lebensversicherung darf Sie nicht auffordern eine Analyse durchführen
zu lassen. Sie darf Sie nicht nach Genanalysen fragen, solange der
Wert der Versicherungssumme die 300000,00 € nicht überschreitet.
|